Terms for charter companies
This document is available in German only. The German version is legally binding.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung von easify durch Unternehmer (§ 14 BGB), die Boote vermieten („Vercharterer“). Anbieter ist die ILSS Integrierte Logistik-Systeme & Services Print&Mail GmbH („ILSS“). Abweichende Bedingungen des Vercharterers gelten nicht.
§ 2 Leistungen
ILSS stellt eine Software zur Verwaltung von Standorten, Booten, Angeboten, Kalendern und Buchungen bereit und veröffentlicht freigeschaltete Boote auf erlebnisboot.de. Der Mietvertrag über das Boot kommt ausschließlich zwischen Gast und Vercharterer zustande; ILSS ist nicht Vertragspartei und nicht Vermieter. Zahlungen der Gäste gehen direkt an den Vercharterer.
§ 3 Vertragsschluss und Konto
Der Vertrag kommt mit der Registrierung zustande. Der Vercharterer hält seine Angaben (Firmendaten, Bankverbindung mit Kontoinhaber exakt wie bei der Bank hinterlegt, USt-IdNr.) aktuell und schützt seine Zugangsdaten.
§ 4 Pflichten des Vercharterers
- Angebote, Preise, Verfügbarkeiten, Stornoregeln und Bootsbeschreibungen sind richtig und aktuell zu halten; bestätigte Buchungen sind zu erfüllen.
- Der Vercharterer ist für Genehmigungen, Versicherung, Sicherheit, Einweisung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Charterbescheinigung) verantwortlich.
- Hochgeladene Texte und Fotos müssen frei von Rechten Dritter sein; der Vercharterer räumt ILSS die für die Darstellung auf easify, erlebnisboot.de und in Partner-Snippets nötigen Nutzungsrechte ein.
- Auch außerhalb der Plattform angenommene Buchungen (z. B. telefonisch) sind im System einzutragen.
§ 5 Vergütung
- Grundgebühr: 5,00 € je Boot und Monat, sofern das Boot im Abrechnungsmonat an mindestens 5 Tagen online war.
- Provision: 2 % des Buchungswerts jeder Buchung, gleich wie sie angenommen wurde (erlebnisboot.de, eigene Webseite, telefonisch, manuell).
- Provision bei Vermittlung durch Partner (Snippet oder Partner-Link eines Vermarkters): 12 % des Buchungswerts, davon gibt ILSS 10 % an den Vermarkter weiter. Dies gilt nur, wenn der Vercharterer die Vermarktung durch Partner aktiviert hat. Eigene Boote über das eigene Snippet: 2 %.
- Buchungswert = Bruttobetrag aller gebuchten Leistungen einschließlich Extras, ohne Kaution. Alle Beträge zzgl. gesetzlicher USt.
§ 6 Abrechnung und Stornierungen
ILSS rechnet monatlich über den Vormonat ab. Maßgeblich ist das Buchungsdatum. Wird eine Buchung im selben Monat storniert, fällt Provision nur auf die einbehaltene Stornogebühr an; wird eine früher abgerechnete Buchung storniert, wird die Provision im Monat der Stornierung auf die einbehaltene Stornogebühr korrigiert (Korrekturposition). Rechnungen werden per E-Mail angekündigt und im Dashboard bereitgestellt; zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
§ 7 Verfügbarkeit
ILSS bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
§ 8 Haftung
ILSS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlte Vergütung. Für Pflichten aus dem Mietvertrag zwischen Gast und Vercharterer haftet ILSS nicht.
§ 9 Datenschutz
Soweit ILSS Gastdaten im Auftrag verarbeitet, stellt ILSS auf Anfrage einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von easify.it.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bereits bestätigte Buchungen sind auch nach Vertragsende zu erfüllen und abzurechnen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Änderungen
ILSS kann diese AGB und die Preise mit einer Ankündigung von mindestens 6 Wochen ändern. Widerspricht der Vercharterer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Vercharterer Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 03.11.2026