Bedingungen für Vermarkter

§ 1 Gegenstand

Vermarkter (Unternehmer nach § 14 BGB) binden Boote von Vercharterern auf ihrer Webseite ein – per Snippet oder Partner-Link – und erhalten für vermittelte Buchungen eine Provision. Vertragspartner ist die ILSS Integrierte Logistik-Systeme & Services Print&Mail GmbH („ILSS“). Buchung und Zahlung laufen über erlebnisboot.de bzw. direkt zwischen Gast und Vercharterer; der Vermarkter wird nicht Vertragspartei des Mietvertrags.

§ 2 Einbindung und Zuordnung

Der Vermarkter erhält eine persönliche Partner-Kennung. Eine Buchung wird ihm zugeordnet, wenn der Gast über sein Snippet oder seinen Partner-Link auf erlebnisboot.de gelangt und die Buchung in derselben Sitzung abschließt; die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die Kennung in der Adresse, ohne Cookies. Eingebunden werden nur Boote von Vercharterern, die die Partner-Vermarktung erlaubt haben. Ein Anspruch auf bestimmte Boote oder Inhalte besteht nicht.

§ 3 Provision

Der Vermarkter erhält 10 % des Buchungswerts (Bruttobetrag aller gebuchten Leistungen inkl. Extras, ohne Kaution) jeder ihm zugeordneten Buchung eines fremden Boots. Ist der Vermarkter zugleich Vercharterer, entsteht für Buchungen seiner eigenen Boote keine Provision; diese werden wie jede Buchung mit 2 % abgerechnet. Maßgeblich ist das Buchungsdatum. Wird eine Buchung storniert, verringert sich die Provision im Monat der Stornierung auf 10 % der einbehaltenen Stornogebühr (kostenlose Stornierung: 0 €).

§ 4 Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG)

Die Parteien vereinbaren, dass ILSS über die Provisionen monatlich per Gutschrift abrechnet; der Vermarkter stellt dafür keine eigene Rechnung. Die Gutschrift wird mit fortlaufender Nummer (GS-JJJJ-NNNNNN) erstellt, per E-Mail angekündigt und im Dashboard bereitgestellt. Sie weist die Umsatzsteuer gesondert aus, sofern der Vermarkter nicht Kleinunternehmer (§ 19 UStG) ist. Der Vermarkter ist verpflichtet, USt-IdNr. bzw. Steuernummer und seinen Kleinunternehmer-Status korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Er kann einer Gutschrift innerhalb von 14 Tagen widersprechen; mit dem Widerspruch verliert sie ihre Wirkung als Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG).

§ 5 Auszahlung

Gutschriften werden einem Guthaben gutgeschrieben. ILSS zahlt das Guthaben aus, sobald es mindestens 50,00 € beträgt; geringere Beträge werden auf den Folgemonat übertragen. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15. des Folgemonats per Überweisung auf die hinterlegte Bankverbindung; der Kontoinhaber ist exakt wie bei der Bank hinterlegt anzugeben.

§ 6 Pflichten des Vermarkters

  • Keine irreführende Werbung, keine Spam-Werbung, keine Werbung mit Marken der Vercharterer oder von ILSS ohne Zustimmung, kein Kauf von Suchbegriffen auf „erlebnisboot“.
  • Keine künstliche Erzeugung von Buchungen; Eigenbuchungen mit dem Ziel der Provision sind unzulässig.
  • Die Darstellung des Snippets darf nicht verändert werden; Preise und Angaben stammen ausschließlich vom Vercharterer.
  • Der Vermarkter hält auf seiner Webseite die für ihn geltenden rechtlichen Pflichten ein (Impressum, Datenschutz).

§ 7 Haftung, Laufzeit, Schluss

Haftung wie in den AGB für Vercharterer (§ 8), höchstens auf die in den letzten 12 Monaten gutgeschriebene Provision. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündbar; bis zum Vertragsende entstandene Provisionen werden abgerechnet, ein Restguthaben unter 50 € wird bei Vertragsende ausgezahlt. Bei Verstößen gegen § 6 kann ILSS fristlos kündigen und betroffene Provisionen zurückhalten. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand Berlin.

Stand: 03.11.2026